Unterlagen zur Eheschließung in Dänemark
Unterlagen zur Eheschließung in Dänemark
Für EU-Staatsangehörige, die zuvor nicht verheiratet gewesen sind:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über den Familienstand und Aufenthaltsbescheinigung
- Geburtsurkunde (mit Übersetzung ins Deutsche, Dänische oder Englische, falls nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt)
Für EU-Staatsangehörige, die verwitwet oder geschieden sind:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass;
- Bescheinigung über den Familienstand und Aufenthaltsbescheinigung
- Geburtsurkunde (mit Übersetzung ins Deutsche, Dänische oder Englische, falls nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt)
- Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil mit dem Rechtskraftvermerk des Gerichts (versehen mit Apostille oder mit Legalisationsvermerk und übersetzt ins Deutsche, Dänische oder Englische, falls nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt).
Für nicht EU-Staatsangehörige, die zuvor nicht verheiratet gewesen sind:
- Gültiger Reisepass
- Bestätigung des rechtmäßigen Aufenthalts in Dänemark (in der Regel das gültige Schengen-Visum)
- Geburtsurkunde (mit Übersetzung ins Deutsche, Dänische oder Englische, falls nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt)
- Ehefähigkeitszeugnis (Bescheinigung aus dem Standesamt, Konsulat oder notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung)
- Bescheinigung über den Familienstand und Meldebescheinigung (mit Übersetzung ins Deutsche, Dänische oder Englische, falls nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt).
Für EU-Staatsangehörige, die verwitwet oder geschieden sind:
- Gültiger Reisepass;
- Bestätigung des rechtmäßigen Aufenthalts in Dänemark (in der Regel das gültige Schengen-Visum)
- Geburtsurkunde (mit Übersetzung ins Deutsche, Dänische oder Englische, falls nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt)
Scheidungsurkunde oder Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil mit dem Rechtskraftvermerk des Gerichts (versehen mit Apostille oder mit Legalisationsvermerk und übersetzt ins Deutsche, Dänische oder Englische, falls nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt)
- Bescheinigung über den Familienstand und Meldebescheinigung (mit Übersetzung ins Deutsche, Dänische oder Englische, falls nicht in Deutschland oder Dänemark ausgestellt).