Apostille
Wir helfen natürlichen und juristischen Per-sonen bei der Einholung von Apostillen, mit denen Urkunden und Dokumente versehen werden. Bei Urkunden, die durch die Nicht-Mitgliedsstaaten der HCCH (Haager Konfe-renz für Internationales Privatrecht v. 05.10.1961) ausgestellt wurden, wird eine Legalisation der Dokumente benötig. In diesen Fällen übernehmen wir die Vorberei-tung Ihrer Dokumente für die konsularische Legalisation. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Wiederherstellung verlorenge-gangener Dokumente sowie bei der Ausfer-tigung von Vollmachten und Erklärungen aller Art.
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