Logo

Apostille

Wir helfen natürlichen und juristischen Per-sonen bei der Einholung von Apostillen, mit denen Urkunden und Dokumente versehen werden. Bei Urkunden, die durch die Nicht-Mitgliedsstaaten der HCCH (Haager Konfe-renz für Internationales Privatrecht v. 05.10.1961) ausgestellt wurden, wird eine Legalisation der Dokumente benötig. In diesen Fällen übernehmen wir die Vorberei-tung Ihrer Dokumente für die konsularische Legalisation. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Wiederherstellung verlorenge-gangener Dokumente sowie bei der Ausfer-tigung von Vollmachten und Erklärungen aller Art.

Wir unterstützen Sie, wenn folgende deut-sche Urkunde mit einer Apostille versehen werden müssen:
Vollmachten, Erklärungen, Erklärungen an Eides statt, Geburtsurkunden, Heiratsur-kunden, Sterbeurkunden, Gerichtsbeschlüsse und Urteile in Familiensachen (Eheschei-dung), Adoptionsbeschlüsse, Namensände-rungsurkunden, Lebensbescheinigungen (vor allem erforderlich, bei der Beantragung von russischen Renten), Erbscheine, Erbver-zichtserklärungen, Führungszeugnisse u.a.

Wir helfen Ihnen auch beim Einholen von Apostillen für jegliche Urkunden, die durch die Mitgliederstaaten der HCCH, darunter in Dänemark, ausgestellt wur-den.

Hier ein Beispiel: Wenn Sie als Ausländer in Dänemark geheiratet haben, dann benö-tigen Sie für die Familienzusammenfüh-rung und Ausstellung eines neuen Passes eine dänischen Heiratsurkunde, die zwin-gend mit einer Apostille oder einem Legali-sationsvermerk versehen sein muss.
 
Benötigen Sie eine Apostille oder eine kon-sularische Legalisation?
Dann rufen Sie uns an unter
0511 279 36 23 oder 0511 279 39 740

Wir unterstützen Sie, wenn folgende deut-sche Urkunde mit einer Apostille versehen werden müssen:
Vollmachten, Erklärungen, Erklärungen an Eides statt, Geburtsurkunden, Heiratsur-kunden, Sterbeurkunden, Gerichtsbeschlüsse und Urteile in Familiensachen (Eheschei-dung), Adoptionsbeschlüsse, Namensände-rungsurkunden, Lebensbescheinigungen (vor allem erforderlich, bei der Beantragung von russischen Renten), Erbscheine, Erbver-zichtserklärungen, Führungszeugnisse u.a.

Wir helfen Ihnen auch beim Einholen von Apostillen für jegliche Urkunden, die durch die Mitgliederstaaten der HCCH, darunter in Dänemark, ausgestellt wur-den.

Hier ein Beispiel: Wenn Sie als Ausländer in Dänemark geheiratet haben, dann benö-tigen Sie für die Familienzusammenfüh-rung und Ausstellung eines neuen Passes eine dänischen Heiratsurkunde, die zwin-gend mit einer Apostille oder einem Legali-sationsvermerk versehen sein muss.
 
Benötigen Sie eine Apostille oder eine kon-sularische Legalisation?
Dann rufen Sie uns an unter
0511 279 36 23 oder 0511 279 39 740

1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 Rating 0.00 (0 Votes)

Drucken

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden.