Leistungen bei Registrierung der Ehe in Dänemark

Wenn EU-Staatsangehörige und Personen mit ständigem Wohnsitz in der EU (meistens sind es die Ausländer mit gültiger Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis in der BRD oder in einem EU-Mitgliedstaat) beabsichtigen, eine Ehe mit einem Staatsangehörigen eines nicht EU-Staates zu schließen, so geschieht dies am einfachsten in Dänemark und zwar nicht aus romantischen, sondern aus rein praktischen Gründen: starke bürokratische Hürden bei Eheschließungen in Deutschland werden damit umgangen und trotzdem eine absolut legale Möglichkeit geschaffen, in Deutschland oder einem anderen EU-Staat einen Aufenthaltsstatus zu erhalten, hier zu leben und eventuell später einen Wohnsitz in USA, Canada oder Australien zu beantragen.

Unser Büro ist keine Heiratsvermittlungsagentur, die im Kundenauftrag nach einem passenden Partner sucht, eine Eheschließung vorantreibt und sich dabei nicht um die rechtlichen Konsequenzen, das Wohl der Eheschließenden oder der minderjährigen Kinder aus der vorhergegangenen Ehe kümmert.

Wir sind ein Rechtsberatungsbüro und damit sehen wir unsere Kernaufgabe darin, die Kunden, die häufig keine Rechtskenntnisse besitzen, bei Eheschließungen in Dänemark zu unterstützen, aber auch (wenn nötig) einen dadurch möglicherweise entstehenden materiellen oder immateriellen Schaden abzuwenden. Dadurch wird der Traum unserer Kunden von einer glücklichen Familie schnell und unkompliziert wahrgemacht.

Nach Auftragsbestätigung überprüfen wir zunächst die aktuelle Rechtslage unseres Kunden, um ihn noch vor der Eheschließung über weitere Schritte nach der Registrierung der Ehe in Dänemark aufzuklären.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht dann für Sie die Möglichkeiten, mit unserer Hilfe Ihre Ehe in Dänemark zu schließen, und zwar:
-    innerhalb eines Tages (eine An- und Abreise)
-    innerhalb von drei oder vier Tagen (eine An- und Abreise) mit einem obligatorischen 2-3-tägigen Aufenthalt in der Gemeinde
-    innerhalb von vier oder fünf Tagen (zwei An- und Abreisen ohne obligatorischen Aufenthalt in der Gemeinde).

Das Prozedere der Vorbereitung zur Eheschließung vollzieht sich in mehreren Schritten. Die Leistungen können als Ganzes oder einzeln bestellt werden.

Erster Schritt
Prüfung der Rechtssituation für die Eheschließung in Dänemark
Sie schildern uns Ihre rechtliche Situation und wir informieren Sie über die Sinnhaftigkeit der Eheschließung in Dänemark und entsprechenden Möglichkeiten.
Diese Beratung kann auch per Telefon, per Fax, Email, Skype, Post erfolgen.

Zweiter Schritt
Die Vorbereitung von Unterlagen für eine Eheschließung in Dänemark
Sollten wir gemeinsam zum Schluss kommen, dass eine Eheschließung in Dänemark für Sie möglich und sinnvoll ist, werden wir Sie bitten, die erforderlichen Unterlagen (oder deren Kopien) uns zukommen zu lassen, welche wir dann innerhalb von 1-3 Tagen überprüfen.

- Diese Unterlagen sollten in übersetzter Form vorliegen. Falls Sie keine Übersetzung haben, können wir für Sie die Übersetzung beantragen und ggf. die Legalisation durch einen Notar bzw. durch die Behörden der Russischen Föderation, der Ukraine und anderen Ländern der ehemaligen UdSSR vornehmen lassen.

- Nachdem die Unterlagen entsprechend den Vorgaben der Behörden der dänischen Gemeinde vorbereitet worden sind, nehmen wir mit dieser Behörde Kontakt auf und vereinbaren einen Termin für die Eheschließung.

- Sobald der Ort und der Termin der Eheschließung vereinbart worden sind, können wir für Sie Hotelzimmer buchen.

- Wir überreichen Ihnen alle ordnungsgemäß angefertigten Unterlagen für die Eheschließung, informieren Sie über die Route, Anschrift und Telefonnummer des Standesamtes und des Hotels.

Dritter Schritt    
Registrierung der Ehe in Dänemark

- Braut und Bräutigam beziehen zum vereinbarten Zeitpunkt ihr Hotelzimmer in der Zielgemeinde (bis zur Eheschließung können Sie auch in Dänemark bleiben), melden sich an und reichen beim Standesamt die Originalurkunden ein
- die Registrierung der Ehe erfolgt nach Wunsch der Eheschließenden am 3., 5. oder einen anderen Tag.

Vierter Schritt
Legalisierung der Heiratsurkunde des dänischen Standesamtes

1. Möglichkeit
Unmittelbar nach der Registrierung ihrer Ehe wenden sich die Eheleute an die Abteilung für Legalisierungen des dänischen Außenministeriums, die die Heiratsurkunde sofort legalisiert.

2. Möglichkeit
In Ihrem Auftrag lassen wir Ihre Heiratsurkunde aus dem dänischen Standesamt innerhalb von 10-14 Tagen legalisieren.

Der fünfte Schritt
Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung
- Besuch bei der Ausländerbehörde und Übergabe von Unterlagen zwecks Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.

Möchten Sie Ihre Ehe in Dänemark registrieren lassen?

Rufen Sie uns an: 0511 279 36 23, 0511 279 39 740

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